Allgemeine Geschäftsbedingungen der MEDIA 66
§ 1 Geltung der Bedingungen
- Die Agentur MEDIA 66, Wolfgang Werz, im Folgenden MEDIA 66 genannt, erbringt ihre Lieferungen, Dienste und Leistungen ausschließlich auf Grundlage der jeweils aktuellen Fassung dieser Geschäftsbedingungen, sofern keine abweichenden Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MEDIA 66 gelten auch ohne erneute Bekanntgabe für alle zukünftigen Lieferungen, Dienste und Leistungen und heben etwaige entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers auf.
- MEDIA 66 ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen, wie Leistungsbeschreibungen, sowie die Vergütung für Dienste und Leistungen nach Ablauf von drei Monaten Vertragslaufzeit nach billigem Ermessen zu ändern, zu ergänzen oder anzupassen. Die Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens einen Monat im Voraus mitgeteilt. Falls der Auftraggeber mit der Änderung nicht einverstanden ist, ist er berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Änderung schriftlich zu kündigen. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Bedingungen innerhalb der genannten Frist nicht, werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
§ 2 Leistungsbeschreibungen und Gefahrenübergang
- Die Leistungen von MEDIA 66 beziehen sich ausschließlich auf die im abgegebenen Angebot beziehungsweise vorzugsweise in der schriftlichen Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen.
- Keiner der angegebenen Preise beinhaltet Telefonkosten, die bei der Nutzung der Dienste von MEDIA 66 anfallen.
- Erbringt MEDIA 66 kostenlose Dienste und Leistungen, ist MEDIA 66 berechtigt, diese jederzeit und ohne Vorankündigung einzustellen, ohne dass sich hieraus Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche für den Auftraggeber ergeben.
- Vom Auftraggeber beantragte Domainnamen gehen in seinen Besitz über. Dies gilt auch bei der Kündigung der Nutzungsverträge. Im Falle des Wechsels einer Domain zu einem anderen Provider erhebt MEDIA 66 eine Bearbeitungspauschale von 15,00 Euro.
- Mit dem Zeitpunkt, in dem die Leistung beziehungsweise Lieferung MEDIA 66 verlassen hat, geht die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über. In den übrigen Fällen geschieht dies, sobald dem Auftraggeber eine Bereitstellungsanzeige zugegangen ist.
- Für Unterlagen des Auftraggebers, die bei MEDIA 66 untergebracht oder gelagert sind, übernimmt MEDIA 66 keine Haftung, soweit diese durch Fahrlässigkeit beschädigt werden oder untergehen. MEDIA 66 ist berechtigt, derartige Unterlagen zwei Jahre nach Erstellung beziehungsweise Übergabe zu vernichten.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- die Internetdienstleistungen nicht rechtswidrig zu nutzen. Dazu gehört insbesondere:
- bei vertraglich vereinbarter Nutzung eines E-Mail-Kontos nur solche Inhalte zu speichern oder per E-Mail zu übermitteln, die nicht gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen;
- bei vertraglich vereinbartem Hosting von Internetseiten keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz zu speichern oder im Internet bereitzustellen, deren Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
- sämtliche ihm zugeteilten Zugangsdaten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist.
- bei Erteilung eines Auftrags zur Erstellung und Gestaltung von Websites:
- MEDIA 66 die erforderlichen Inhalte, insbesondere Bildmaterial, Texte und Angaben, spätestens nach Beendigung der Konzeptphase und Freigabe des Website-Konzepts zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf einer Frist von vierzehn Tagen ab Freigabe des Konzepts kommt der Auftraggeber ohne weitere schriftliche Mahnung in Verzug. Liefert der Auftraggeber die Inhalte auch innerhalb einer Nachfrist von sieben Tagen nicht, ist MEDIA 66 berechtigt, das Vertragsverhältnis zu lösen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Inhalte sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ausschließlich in digitaler Form und in für PC-Systeme nutzbaren Dateiformaten bereitzustellen. Ist eine Konvertierung des überlassenen Materials erforderlich, trägt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass MEDIA 66 die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
- erforderliche Mitwirkungshandlungen auf eigene Kosten vorzunehmen. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung der bereitgestellten Inhalte berechtigt zu sein und dass deren Nutzung weder Rechte Dritter verletzt noch gegen geltendes Recht verstößt. Auf Anfragen von MEDIA 66 zur Klärung offener Punkte hat der Auftraggeber unverzüglich zu reagieren. Verzögerungen aufseiten des Auftraggebers gehen auch im Falle von Fahrlässigkeit nicht zulasten von MEDIA 66, insbesondere wenn dadurch vereinbarte Leistungstermine nicht eingehalten werden können.
- ein von MEDIA 66 erstelltes Konzept, das die vertraglichen Anforderungen erfüllt, durch schriftliche Erklärung freizugeben. Gleiches gilt für das Website- oder User-Interface-Design. Wird innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Vorlage des Konzepts beziehungsweise Designs nicht schriftlich widersprochen, gilt dieses als freigegeben.
- die von MEDIA 66 vertragsgemäß fertiggestellten Leistungen nach Aufforderung, gegebenenfalls auch in Teilen, endgültig abzunehmen. Wird innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage der Leistung beziehungsweise nach Zugang der Bereitstellungsanzeige nicht schriftlich widersprochen, gilt die Leistung als abgenommen.
- Änderungen des Namens, der Anschrift oder der Bankverbindung innerhalb eines Monats anzuzeigen.
- bei Erteilung eines Auftrags zur Reservierung einer oder mehrerer Domains:
- die zur Registrierung vorgesehenen Zeichenfolgen auf ihre Vereinbarkeit mit Rechten Dritter und geltendem Recht zu prüfen. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung der Domain berechtigt zu sein. Sollten Dritte Ansprüche auf Änderung, Löschung oder Übertragung einer Domain geltend machen, ist der Auftraggeber verpflichtet, MEDIA 66 unverzüglich zu informieren und die bei MEDIA 66 zur Behebung des Zustands entstehenden Kosten vollständig zu übernehmen.
- die Geschäftsbedingungen der DENIC eG beziehungsweise anderer zur Domainvergabe berechtigter Stellen anzuerkennen.
- die Internetdienstleistungen nicht rechtswidrig zu nutzen. Dazu gehört insbesondere:
- Im Falle eines Verstoßes gegen Absatz 1 Buchstabe a ist MEDIA 66 berechtigt, die missbräuchlich genutzten Dienste durch geeignete Maßnahmen zu sperren. Die dabei anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber. Schadensersatzforderungen für unmittelbare oder mittelbare Schäden bleiben hiervon unberührt.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, MEDIA 66 von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten entstehen, die über ein vertragsgegenständliches E-Mail-Konto gespeichert oder übermittelt wurden. Gleiches gilt für Inhalte, die der Auftraggeber MEDIA 66 zur Bereitstellung auf Websites überlassen oder selbst auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert, veröffentlicht oder genutzt hat. Die Freistellungspflicht gilt auch bei Aufträgen zur Versendung von Werbeschriften, Newslettern oder Mailings, insbesondere wenn die Adressatenliste vom Auftraggeber stammt. Sie umfasst auch sämtliche erforderlichen Rechtsverteidigungskosten, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten.
§ 4 Vertragsdauer und Kündigung
- Nutzungsverträge, insbesondere Hosting- und Wartungsverträge, werden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Die Mindestlaufzeit der Nutzungsverträge beträgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, zwölf Monate. Danach können sie mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden.
- Domainnamen werden grundsätzlich mit einer Laufzeit von zwölf Monaten vergeben. Für bestimmte Domainendungen können abweichende Laufzeiten gelten. Domaingebühren werden im Voraus erhoben und sind nicht erstattungsfähig. Die Kündigungsfrist für Domainnamen beträgt vierzehn Tage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit. Im Falle einer Kündigung des Rahmenvertrags werden Entgelte für die verbleibende Laufzeit der Domain sofort fällig. Eine gekündigte Domain kann sofort oder zum Ende ihrer Laufzeit freigegeben werden.
- Kündigungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
§ 5 Tarifierungsgrundsätze und Zahlungspflicht
- Eine Rückerstattung für nicht genutzte Datentransfervolumina, Freistunden oder Vertragslaufzeiten ist ausgeschlossen.
- Monatliche Entgelte sind im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Alle anderen Leistungen von MEDIA 66, sowohl Eigen- als auch Fremdleistungen, werden nach Lieferung beziehungsweise Bereitstellungsanzeige und Rechnungsstellung fällig. Für nicht eingelöste Schecks sowie nicht eingelöste oder zurückgegebene Lastschriften berechnet MEDIA 66 einen Bearbeitungszuschlag von 10,00 Euro.
- Nimmt der Auftraggeber nicht am Lastschriftverfahren teil, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Im Falle des Zahlungsverzugs ist MEDIA 66 berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
- Bei Zahlungsverzug ist MEDIA 66 berechtigt, die Erbringung der Leistungen sofort einzustellen. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Entgelte verpflichtet.
- Zahlungsverzug berechtigt MEDIA 66 nach Setzung einer Frist von vierzehn Tagen zum Rücktritt oder wahlweise zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Auftraggeber die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert.
- MEDIA 66 ist berechtigt, während der Auftragsbearbeitung erbrachte Teilleistungen vorab in Rechnung zu stellen.
- Alle angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer, sofern sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen sind.
§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte
- Eine unmittelbare oder mittelbare Nutzung der Dienste und Leistungen von MEDIA 66 durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
- Der Auftraggeber darf die von MEDIA 66 erbrachten Leistungen nur für den vereinbarten Zweck verwenden. Urheberrechtliche Nutzungs- und Verfügungsrechte werden ausschließlich für diesen Zweck eingeräumt. Andere Verwertungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
- Ein ausschließliches Nutzungs- und Verfügungsrecht an den Leistungen, insbesondere an Entwurfs- und Programmierleistungen von MEDIA 66, besteht nicht. Soll dem Auftraggeber ein ausschließliches Nutzungs- und Verfügungsrecht eingeräumt werden, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, die auch die hierfür zu entrichtende Vergütung regelt. Die Übergabe von Software-Quellcode erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Werden vom Auftraggeber Warenzeichen, Designs, Ausstattungen, Firmen- oder Warensignets übernommen, die von MEDIA 66 erstellt wurden, ist hierfür eine gesonderte Vergütung zu vereinbaren.
- Das Nutzungsrecht an einer von MEDIA 66 entwickelten oder gelieferten Software umfasst deren Nutzung und Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Auftraggebers im Rahmen des vereinbarten Zwecks. Der Auftraggeber darf die Software weder vollständig noch teilweise Dritten zugänglich machen, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Auftraggebers dessen Nutzungsrecht ausüben, sowie hundertprozentige Tochterunternehmen.
- Wird schriftlich vereinbart, dass ein Nutzungsrecht an Software auf Dritte übertragen werden darf, müssen sämtliche Kopien den ursprünglichen Urheberrechtsvermerk und alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
- Nutzungs- und Eigentumsrechte an Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei MEDIA 66. Bilder, Fotos, Dias, Negative, Druckfilme sowie Datenträger verbleiben ebenfalls bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von MEDIA 66.
- Der Auftraggeber gestattet MEDIA 66 die zentrale Speicherung und Auswertung der im Rahmen seiner Website gewonnenen Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
- MEDIA 66 ist berechtigt, an den erstellten Leistungen, insbesondere bei Screendesigns und Quellcodes, einen Hinweis auf MEDIA 66 anzubringen. Bei Platzierung und Größe sind die berechtigten Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen. MEDIA 66 darf den Auftraggeber als Referenzkunden nennen und erbrachte Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, sofern der Auftraggeber kein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend macht.
§ 7 Nutzungsverträge
- MEDIA 66 verpflichtet sich, die angebotenen Dienstleistungen aus Nutzungsverträgen grundsätzlich rund um die Uhr zur Verfügung zu stellen. Störungen, welche die Erbringung der Dienstleistungen beeinträchtigen, werden im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich beseitigt. Aufgrund unvorhersehbarer gleichzeitiger Serverzugriffe, höherer Gewalt, technischer Änderungen sowie notwendiger Wartungs- und Reparaturarbeiten kann es zeitweilig zu Verzögerungen, Störungen oder Unterbrechungen kommen.
- Dauert eine erhebliche Behinderung länger als eine Woche, ist der Auftraggeber berechtigt, die monatlichen Entgelte anteilig zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber nicht mehr auf die vereinbarte Infrastruktur zugreifen und die vereinbarten Dienste nicht oder nur wesentlich eingeschränkt nutzen kann.
§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz
Der Auftraggeber stimmt der Erfassung statistischer Daten zur Verbesserung der Dienste und Leistungen von MEDIA 66 zu. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht unberechtigt an Dritte weitergegeben.
§ 9 Haftungsbeschränkung
- MEDIA 66 haftet für Beeinträchtigungen oder Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Dies gilt insbesondere für Schäden durch die Nutzung der Dienste, die Übermittlung oder Speicherung von Daten, die Verwendung übermittelter Programme oder Daten sowie für Schäden, die dadurch entstehen, dass eine geschuldete Übermittlung oder Speicherung nicht erfolgt.
- Im Übrigen ist die Haftung bei Nutzungsverträgen auf die Höhe der monatlichen Entgelte beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Der Auftraggeber haftet für den rechtlichen Bestand sämtlicher von ihm gemachter Angaben und bereitgestellter Inhalte, insbesondere für Warenzeichen, Designs, Ausstattungen, Waren- und Firmensignets, Bilder und Texte sowie für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der beauftragten Maßnahme.
- MEDIA 66 haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität und nicht dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind.
- MEDIA 66 übernimmt keine Haftung für die Funktionstüchtigkeit von Diensten, Telefon- und Datenleitungen Dritter sowie für Serverausfälle oder sonstige Störungen außerhalb des Einflussbereichs von MEDIA 66.
- Bei Ausfällen von Diensten oder Leistungen aufgrund von Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von MEDIA 66 erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.
- Soweit Leistungen an Dritte vergeben werden, haftet MEDIA 66 für deren sorgfältige Auswahl.
- Bei Webpräsenzen übernimmt MEDIA 66 keine Gewähr dafür, dass die Darstellung auf allen Geräten, Betriebssystemen, Browsern und Bildschirmkonfigurationen vollständig identisch erfolgt.
§ 10 Zusatzvereinbarungen für Hosting- und Domainleistungen
- MEDIA 66 gewährleistet eine Erreichbarkeit der bereitgestellten Internet-Infrastruktur von 97,5 Prozent im Jahresmittel. Ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen beeinträchtigt ist, die außerhalb des Einflussbereichs von MEDIA 66 liegen.
- Soweit MEDIA 66 kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, besteht kein Anspruch auf deren dauerhafte Erbringung. MEDIA 66 ist berechtigt, solche Dienste einzustellen, zu verändern oder künftig nur noch gegen Entgelt anzubieten. Der Auftraggeber wird hierüber informiert.
- Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gewährt MEDIA 66 keinen kostenlosen technischen Support. Supportleistungen erfolgen werktags per E-Mail oder Telefon innerhalb der üblichen Bürozeiten. Ein unmittelbarer Support für Kunden des Auftraggebers erfolgt nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wurde.
- Lässt der Auftraggeber über MEDIA 66 eine Domain registrieren, kommt der Registrierungsvertrag grundsätzlich zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Vergabestelle zustande. MEDIA 66 wird lediglich als Vertreter des Auftraggebers tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle.
- MEDIA 66 hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass beantragte Domains zugeteilt werden können, frei von Rechten Dritter sind oder dauerhaft Bestand haben.
- Wird der Auftraggeber von Dritten aufgefordert, eine Domain wegen einer behaupteten Rechtsverletzung aufzugeben, hat er MEDIA 66 unverzüglich zu informieren.
- Der Auftraggeber stellt MEDIA 66 von Ersatzansprüchen Dritter frei, die auf einer unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen.
- Der Auftraggeber hat in seinen E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten regelmäßig abzurufen und gegebenenfalls vom Server zu löschen. MEDIA 66 ist berechtigt, Nachrichten zu löschen oder an den Absender zurückzusenden, wenn vereinbarte Speicherkapazitäten überschritten werden.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, Zugangsdaten und Passwörter streng geheim zu halten und MEDIA 66 unverzüglich zu informieren, sobald unbefugte Dritte hiervon Kenntnis erhalten haben könnten.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei selbstständiger Gestaltung seiner Internetpräsenz keine Techniken einzusetzen, die eine übermäßige Inanspruchnahme der bereitgestellten Systeme verursachen. MEDIA 66 ist berechtigt, entsprechende Internetpräsenzen vorübergehend zu sperren, bis die verursachenden Techniken beseitigt oder deaktiviert wurden.
- Überschreitet das vom Auftraggeber verursachte Datentransfervolumen die vertraglich vereinbarte Höchstmenge, kann MEDIA 66 das darüber hinausgehende Volumen gemäß der jeweils geltenden Preisliste berechnen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die bereitgestellten Ressourcen insbesondere nicht für folgende Handlungen zu verwenden:
- unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme;
- Behinderung fremder Rechnersysteme durch das Versenden oder Weiterleiten von Datenströmen oder unerwünschten E-Mails;
- Suche nach offenen Zugängen zu fremden Rechnersystemen;
- Versendung von Werbe-E-Mails an Dritte ohne eine hierfür erforderliche Einwilligung oder sonstige Rechtsgrundlage;
- Fälschung von IP-Adressen, E-Mail- oder Nachrichtenheadern sowie Verbreitung von Schadsoftware oder Viren.
- Sofern keine Vertragspartei eine förmliche Abnahme verlangt oder ein verlangter Abnahmetermin aus Gründen nicht zustande kommt, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gilt die vertragliche Leistung mit ihrer Nutzung durch den Auftraggeber als abgenommen.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und MEDIA 66 gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Im Falle der Insolvenz des Auftraggebers ist MEDIA 66 berechtigt, sämtliche Verträge mit dem Auftraggeber außerordentlich fristlos zu kündigen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von MEDIA 66 ohne Zustimmung von MEDIA 66 abzuwerben oder anzustellen. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung kann eine von MEDIA 66 festzusetzende und im Streitfall gerichtlich überprüfbare Vertragsstrafe verlangt werden.
- Änderungen des Vertrags sowie von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Ansprüche ist Tübingen in Baden-Württemberg, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Stand: Juli 2026

